Rettet Eure Kinder vor der Bundeswehr! Widerspruchs-Tool

Veröffentlicht am 7. Juli 2024 um 01:25

Widerspruchs-Tool für Jugendliche und ihre Eltern

Wie kürzlich angesprochen, verschickt die Bundeswehr aktuell sog. "V.I.P.-Einladungspostkarten" an Jugendliche mit widerlich suggestiver Rhetorik ("Talent Scout",  "exklusiv", "spannend", "Backstage", "begehrt"), als ginge es um ein Abenteuercamp, das man keinesfalls verpassen dürfe. Eine der vielen wütenden Reaktionen darauf ist diese von Jens Hildebrandt, DsW:

"Was heißt hier überhaupt "Backstage"? Ist das Rumgefahre mit den Panzern und das Protzen mit dicken Kanonenrohren alles nur Theater und die Bundeswehr eigentlich eine Operettenarmee?

Würde den hohen Geldverbrauch bei gleichzeitig geringem "Output" erklären.

Man könnte nun ja sagen "Lass sie, die wollen doch nur spielen", wenn es nicht Politiker gäbe, die das militärische Geprotze ernst nehmen und diese Armee in den Krieg schicken wollten."

Auf der Website der Kampagne „Unter 18 nie! Keine Minderjährigen bei der Bundeswehr“ findet Ihr dieses Tool, mit dem Ihr der ansonsten erfolgenden Datenweitergabe der Einwohnermeldeämter an die Bundeswehr widersprechen könnt. Es beruht auf den gesetzlichen Grundlagen für diesen Widerspruch aus dem Soldaten- und Melderechtsrahmengesetz.

"Immer wieder melden sich Jugendliche und deren Eltern bei uns, weil sie ungefragt Werbung von der Bundeswehr per Post erhalten. Viele sind davon sehr verärgert und wundern sich, woher die Bundeswehr ihre Adressen hat.

Leider geben die Einwohnermeldeämter die Daten weiter, ohne dass man dem zustimmen muss.

Aber Jugendliche und ihre Eltern können widersprechen! Und zwar mit unserem Tool.

Nach Ausfüllen der Felder wird ein automatischer Brief generiert, mit dem diese ungewollte Datenweitergabe unterbunden wird..."

Achtung:

Nach § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz sind die Meldebehörden der Kommunen verpflichtet, jährlich bis zum 31. März Daten zu 16-17-Jährigen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu übermitteln. Die Daten sind zu löschen, wenn die Betroffenen dies verlangen. Die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr unterbleibt, wenn die betroffene Person ihr nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) bei der zuständigen Gemeinde widersprochen hat.

Widersprecht!

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