Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-238/19, Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asylpolitik - Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Richtlinie 2011/95/EU - Auslegung von Art. 9 Abs. 3 - Verfolgungsgründe - Art. 10 Abs. 1 Buchst. e - Begriff, Verweigerung des Militärdienstes im syrischen Bürgerkrieg zur Vermeidung der ..., Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für jungen syrischen …
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EuGH, 26.02.2015 - C-472/13, Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen einem Deserteur aus einem Drittstaat in der Europäischen Union Asyl gewährt werden kann; Asyl - Richtlinie 2004/83/EG - Art. 9 Abs. 2 Buchst. b, c, und e - Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge, Shepherd, EuGH, Militärdienst, Desertion, Militärangehöriger, Kriegsdienstverweigerung, Wehrdienstverweigerung, Kriegsverbrechen, bewaffneter Konflikt, Krieg, Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, unehrenhafte Entlassung aus der Armee, Ächtung, Diskriminierung...
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BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04, Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit; Gewissensentscheidung; Kriegsdienstverweigerungsrecht; völkerrechtliches Gewaltverbot; Selbstverteidigungsrecht; Funktionsfähigkeit der Bundeswehr; praktische Konkordanz; Irak-Krieg; IT-Projekt SASPF, Pflichtverletzungen eines Soldaten; Anforderungen an die "gewissenhafte" Ausführung eines Befehls; Rechtliche Grenzen des Gehorsams; Befehlsverweigerung wegen Berufung auf das Grundrecht der Freiheit des ..., Unverbindlichkeit eines Befehls wegen Verstoßes gegen die Gewissensfreiheit eines Bundeswehrsoldaten während des IRAK-Kriegs - vgl. dazu die Publikationen auf dejure.org
OLG Hamm, 07.09.2017 - 4 RVs 103/17, Soldaten wegen Volksverhetzung bestraft, Tathandlung öffentliche Friedensstörung
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BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14, Arbeitskampf, Verletzung der Friedenspflicht, Schadensersatzanspruch
"Gewerkschaft der Flugsicherung zum Schadensersatz verurteilt" (beck-blog) - Streik-Urteil ist fatal für Arbeitnehmerrechte (zeit.de)
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BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92, 2 BvE 5/93, 2 BvE 7/93, 2 BvE 8/93, AWACS, Art. 24 Abs. 2, 87a GG; Parlamentsvorbehalt; System gegenseitiger kollektiver Sicherheit - Beschränkungen seiner Hoheitsrechte - Verbundene Aufgaben - Einsätze der Bundeswehr - Bewaffnete Streitkräfte - Friedenswahrung - Internationale Organisation - Friedenssicherndes Regelwerk - Völkerrechtliche ...;
"Zum Sterben verpflichtet? - Auslandseinsätze der Bundeswehr sind Rechtens - wenn der Bundestag zustimmt." (Zeit)
"Bundeswehrreform: Mit Waffengewalt für den Wohlstand" (lto.de) - "Ein geschichtsträchtiges Urteil" (bmvg.de)
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EGMR, 21.04.2009 - 68959/01, Menschenrecht auf Streik auch für Beamte? - vgl. dazu die Publikationen auf dejure.org
EGMR, 12.11.2008 - 34503/97, Menschenrecht auf Streik auch für Beamte? - vgl. dazu die Publikationen auf dejure.org
EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13, EMRK, Entwurf eines internationalen Übereinkommens - Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Gutachten über die Übereinkunft über den Beitritt der EU zur EMRK: Unvereinbarkeit der Übereinkunft mit EUV und AEUV; Verhältnis zwischen EU und EMRK; Inhalt der Übereinkunft; Rechtsnatur der EU; Verfassungsstruktur und Verfassungsmerkmale der Unionsrechtsordnung ... - vgl. dazu die Publikationen auf dejure.org
BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11, Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums...
"Die Menschenwürde ist nicht relativierbar." (lawblog.de) - vgl. dazu die Publikationen auf dejure.org
EGMR, 01.07.2014 - 43835/11, Schleierfreiheit - vgl. dazu die Publikationen auf dejure.org
IGH, 03.02.2012 - 143, Urteil zu Kriegsverbrechen: Rechtsfrieden geht vor Menschenrecht - vgl. dazu die Publikationen auf dejure.org
Weitere Urteile zu Asylgewährung bei Kriegsdienstverweigerung oder Desertion des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofes:
2004 wurde die EU-Qualifikationsrichtlinie verabschiedet, die definierte, wer als Flüchtling anerkannt werden kann und wem subsidiärer Schutz zusteht. Mit der aktuell gültigen Richtlinie von 2011 sollen die geschützt werden, die sich einem völkerrechtswidrigen Krieg oder völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen und mit Verfolgung rechnen müssen. Ein grundsätzlicher Schutz für Kriegsdienstverweigerer ist damit aber nicht festgelegt.
2011 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Bayatyan gegen Armenien, dass die Verurteilung eines Kriegsdienstverweigerers Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), also das Recht auf Gedanken‑, Gewissens- und Religionsfreiheit, verletzt. Es erkannte damit zugleich das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung an.
2013 beschloss der UN-Menschenrechtsrat eine Resolution, in der er die Staaten ermutigt, für jene Militärdienstverweigerer, die wegen ihrer Verweigerung in ihrem Herkunftsland wohl begründete Verfolgung befürchten müssen, die Gewährung von Asyl zu erwägen: UN Human Rights Council. A/HRC/RES/24/17, 27. September 2013.
2014 legte der UNHCR die überarbeiteten Richtlinien zum Internationalen Schutz Nr. 10 vor, in denen die Behandlung von Anträgen auf Flüchtlingsstatus bezüglich Militärdienst im Zusammenhang mit der Genfer Konvention behandelt wird.
2015 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall des US-Deserteurs André Shepherd fest, dass sich „alle Militärangehörigen einschließlich des logistischen und unterstützenden Personals« auf die Regelung der Qualifikationsrichtlinie beziehen können, mit der diejenigen einen Flüchtlingsschutz erhalten sollen, die wegen ihrer Weigerung, sich an völkerrechtswidrigen Handlungen oder Kriegen zu beteiligen, Verfolgung befürchten müssen." Nach Auffassung des Gerichts fiel auch die Instandsetzung von Hubschraubern darunter, die im Kriegsgebiet eingesetzt wurden. Shepherd war Mechaniker für Hubschrauber in der US-Armee und desertierte 2007, nachdem öffentlich geworden war, dass Soldaten im Irak aus den Hubschraubern heraus auf Zivilisten geschossen hatten. Zugleich legte der Gerichtshof hohe Maßstäbe an, ob die Einsätze der Hubschrauber tatsächlich Kriegsverbrechen waren. Und zuletzt machte der Gerichtshof deutlich, dass der Antragsteller zunächst in ein Verfahren zur Kriegsdienstverweigerung gehen müsse, wenn ihm dieses zur Verfügung stehe.
2020 stellte der Europäische Gerichtshof im Fall EZ, einem syrischen Militärdienstentzieher, fest, dass es in bestimmten Fällen unerheblich sein kann, ob der Betroffene vor dem Einsatz nachweisen kann, dass er in Kriegsverbrechen verwickelt werden würde. Das Gericht entschied, dass es »in einem Kontext eines allgemeinen Bürgerkriegs, der durch die wiederholte und systematische Begehung von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Armee unter Einsatz von Wehrpflichtigen gekennzeichnet ist, unerheblich (sei), dass der Betroffene sein zukünftiges militärisches Einsatzgebiet nicht kenne«. Zudem stellte der EuGH fest, »wenn im Herkunftsstaat die Möglichkeit der Verweigerung des Militärdienstes gesetzlich nicht vorgesehen ist, dem Betroffenen nicht entgegengehalten werden kann, dass er seine Verweigerung nicht in einem bestimmten Verfahren formalisiert hat und aus seinem Herkunftsland geflohen ist, ohne sich der Militärverwaltung zur Verfügung zu stellen«.
OVG Münster, Urteil vom 27.06.2000, 8 A 609/00, NVwZ-RR 2001, Heft 2, 137; Keine Ermessenseinbürgerung eines PKK-Unterstützers
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BVerwG, Urteil vom 17.06.1998, 6 C 11-97 (Mannheim), NVwZ 1999, Heft 7, 769; Ethikunterricht in der Schule
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BAG, Urteil vom 03.07.2003, 2 AZR 235/02 (LAG Hessen), NJW 2004, Heft 21, 1547; Verhaltensbedingte Kündigung - Whistleblowing
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BGH, Urteil vom 16.02.2004, II ZR 316/02 (OLG Schleswig), NJW 2004, Heft 15, 1109;
Unzulässigkeit von Aktienoptionsprogrammen zu Gunsten von Aufsichtsratsmitgliedern
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BGH, Urteil vom 21.04.1997, II ZR 175/95 (Düsseldorf), NJW 1997, Heft 29, 1926; Pflicht des Aufsichtsrats zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Vorstandsmitglieder - ARAG/Garmenbeck
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BVerfG, Beschluss vom 07.01.2009, 1 BvR 312/08, NJW 2009, Heft 18, 1259 ff.; Räumung einer Wohnung im Rahmen der Zwangsverwaltung
vgl. dazu die Publikationen auf dejure.org
BVerfG, Beschluss vom 23.04.1986, 2 BvR 487/80, NJW 1987, Heft 14, 827; Keine unmittelbare Wirkung der Grundrechte im Privatrecht
vgl. dazu die Publikationen auf dejure.org
BVerfG, Beschluss vom 26.02.1969, 1 BvR 619/63, NJW 1969, Heft 27, 1161 f.; Boykott eines Presseunternehmens als Verstoß gegen die Pressefreiheit - Fall Blinkfüer - vgl. dazu die Publikationen auf dejure.org
BVerfG, Urteil vom 15.01.1958, 1 BvR 400/57, NJW 1958, Heft 7, 257; Auswirkungen der Grundrechte auf das Zivilrecht
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