Internationaler Strafgerichtshof

IStGH


"Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ermittelt gegen Personen, die der schwersten Verbrechen angeklagt sind, die die internationale Gemeinschaft betreffen: Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Verbrechen der Aggression. Als letztes Gericht soll es die nationalen Gerichte ergänzen, nicht ersetzen - geregelt durch einen internationalen Vertrag namens Römisches Statut."

vgl. International Criminal Court

Im Jahr 1998 wurde mit dem Römischen Statut die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs beschlossen, den es nun seit 01. Juli 2002 gibt. 123 Länder sind bereits Mitglied und sein Sitz befindet sich in der niederländischen Stadt Den Haag.

Vor dem Internationalen Strafgerichtshof kann gemäß Artikel 12 ff. nur angeklagt werden, wenn die Person Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates ist, die Tat auf dem Territorium eines Mitgliedsstaates begangen wurde, die Situation durch den UN-Sicherheitsrat an den IStGH gem. Kapitel VII verwiesen wurde oder ein Staat, der nicht Mitglied ist, die Zuständigkeit des IStGH formell bejaht und die Tat auf seinem Territorium verübt wurde oder die Person Staatsangehöriger von diesem ist.

Vom IStGH können nur solche Verbrechen verfolgt werden, die in Art. 5 des Rom-Statuts namentlich benannt sind. Ob auch Humanitäre Interventionen dazu zählen, ist unter Völkerrechtlern umstritten, und auch die Stellung der Vertragsstaaten dazu ist unklar.

Bis März 2022 war die Anklagebehörde mit insgesamt 27 Konfliktsituationen befasst. Geographisch betrafen 13 Situationen Afrika, 8 Asien, 5 Südamerika und 1 Europa.

Staaten, die das Rom-Statut nicht ratifiziert haben oder wieder ausgetreten sind:

Burundi, VR China, Gambia, Indien, Irak, Iran, Israel, Kuba, Nordkorea, Pakistan, Philippinen, Russland, Syrien, Saudi-Arabien, Sudan, Türkei, Tschechien, Ukraine, USA.

USA

"Durch den Abschluss bilateraler Verträge mit IStGH-Vertragsparteien und anderen Staaten versuchen die USA, eine Überstellung von US-Staatsangehörigen an den IStGH vorsorglich auszuschließen.

2002 wurde der American Service-Members’ Protection Act rechtskräftig, der den US-Präsidenten implizit dazu ermächtigt, eine militärische Befreiung von US-Staatsbürgern anzuordnen, die sich in Den Haag vor dem IStGH verantworten müssten. Eine Zusammenarbeit mit dem Gericht wird US-Behörden verboten. Zudem kann allen Staaten, die nicht Mitglied der NATO sind und das Statut ratifizieren, die US-Militärhilfe gestrichen werden. Im Zusammenhang mit einem Ermittlungsersuchen der Chefanklägerin am IStGH, Fatou Bensouda, gegen US-Streitkräfte und US-Geheimdienste wegen möglicher Kriegsverbrechen in Afghanistan kündigte die USA im September 2018 an, im Fall von Ermittlungen gegen US-Staatsbürger Einreiseverbote und Finanzsanktionen gegen Richter und Staatsanwälte am IStGH auszusprechen sowie die Richter und Staatsanwälte am IStGH durch US-Strafjustizbehörden verfolgen zu lassen. Im März 2019 setzten die Vereinigten Staaten erstmals die angedrohten Sanktionen um, erließen Einreiseverbote und entzogen erteilte Visa. Im Juni 2020 genehmigte US-Präsident Trump Einreiseverbote und Finanzsanktionen gegen IStGH-Mitarbeiter für den Fall, dass sie ohne Zustimmung Washingtons gegen US-Soldaten ermitteln. Anfang April 2021 wurden diese Sanktionen vom neuen US-Präsidenten Joe Biden zurückgenommen." vgl. Wikipedia, Internationaler Strafgerichtshof


Menschenrechtsorganisationen

kritisieren die fehlende Effizienz des Strafgerichtshofes, da Nichtvertragsstaaten, in denen Menschenrechtsverletzungen begangen werden, ein Strafverfahren mit Unterstützung eines der ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates verhindern können. Außerdem wird die Auswahl der Fälle kritisiert, die hauptsächlich aus Afrika kommen, während Angehörige mächtigerer Staaten kaum etwas zu befürchten hätten. Die Afrikanische Union warf dem IStGH im Jahr 2013 z.B. „eine Art von Rassenhetze“ vor, denn bis dahin hatte der Strafgerichtshof ausschließlich Verfahren gegen Afrikaner eröffnet. Schwierigkeiten und Widerstände für den IStGH ergeben sich in der Praxis daraus, dass Den Haag auf die Kooperation der betroffenen Staaten angewiesen ist.


Ermittlung zu Kriegsverbrechen

"Es darf kein Wilder Westen werden"

Internationaler Strafgerichtshof begeht 20. Jahrestag seiner Gründung

USA verhängen Sanktionen gegen Chefanklägerin