BVG kippt Wahlrechts-reform der Ampel

Veröffentlicht am 30. Juli 2024 um 20:00

Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde jetzt möglich

"Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag (30. Juli 2024) ein historisches Urteil verkündet: Die Fünf-Prozent-Hürde ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Der Weg zu einer Absenkung ist nun frei. Damit hat die von Mehr Demokratie initiierte Bürgerklage alle Ziele erreicht.

„Die Bürgerklage war erfolgreich. 4.242 Bürgerinnen und Bürger klagten gegen eine Norm. Und diese Norm ist die einzige, die das Gericht für verfassungswidrig erklärte. “

Ralf-Uwe Beck, Hauptbeschwerdeführer und Bundessprecher

Das Beste, was der Bundestag nun tun kann, ist die Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde. „Das ist der Königsweg: Die Absenkung passt besser zum Geist der Ampel-Reform des Bundestagswahlrechts. Sie würde nicht nur einer, sondern vielen Parteien nutzen. Sie ist einfach umzusetzen. Und der Weg dorthin ist offen, das hat das Bundesverfassungsgericht betont“, sagt Beck.

Die Grundmandatsklausel gilt nur so lange wieder, bis der Bundestag eine neue Regelung schafft. „Die Rückkehr zur Grundmandatsklausel ist kein Automatismus“, sagt Thorsten Kingreen, Prozessbevollmächtigter der Bürgerklage."

mehr-demokratie.de, Wahlrechtsklage, 30.07.2024



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