Kriegsdienst-zwang: Sind dt. Waffen für die Ukraine mit der Menschenwürde vereinbar?

Veröffentlicht am 18. September 2023 um 00:33

"Bei den Waffenlieferungen wird auf das Selbstbestimmungsrecht der Ukraine verwiesen.

Doch Zwangsrekrutierungen höhlen Freiheitsrechte und Menschenwürde aus...

Für die Rechtfertigung der kontrovers diskutierten Waffenlieferungen Deutschlands an die Ukraine beruft sich die Bundesregierung bislang in erster Linie auf das völkerrechtliche Grundrecht auf Selbstbestimmung", also der des Staates Ukraine.

Befürworter der Lieferung schwerer Waffen, wie Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP)..., werden seit Beginn des Krieges nicht müde, Kritiker immer wieder lautstark an diesen Umstand zu erinnern:

"Es geht um Freiheit und Demokratie, um Selbstbestimmung, um Menschenrechte, die mit den Füßen getreten werden."

Die individuelle Selbstbestimmung der ukrainischen Bürger, die diesen Staat bilden, spielt dagegen bislang praktisch keine Rolle in der Argumentationslinie der Regierung...

Denn: Männliche ukrainische Staatsbürger im wehrpflichtigen Alter zwischen 18 und 60 Jahren haben faktisch keine freie Entscheidung darüber, ob sie in diesem Krieg kämpfen wollen oder nicht. Sie unterliegen einer Ausreisesperre.

Widersetzen sie sich der Rekrutierung, droht ihnen gemäß dem geltenden Kriegsrecht eine Haftstrafe.

Aktuell diskutiert laut Spiegel das ukrainische Parlament sogar darüber, ob die bestehende Ausreisesperre auch auf 16- und 17-jährige ausgeweitet werden soll...

Ein junger Mann aus Lwiw schildert in Foreign Policy seine Situation mit folgenden Worten:

"Meine Freunde und ich haben keine Erfahrung, wir wollen keine Waffen benutzen und sind physisch gar nicht in der Lage zu kämpfen. Ich lebe in Angst, dass sie mich ohne richtige Ausbildung in den Krieg schicken. Meine Freunde wurden fünf Tage trainiert und dann nach Donezk geschickt. Ich sorge mich um die Männer in diesem Land, viele sind in einer schlimmeren Lage als ich."

Aus humanitärer Perspektive ist ein solcher Kriegsdienstzwang nicht mit der Menschenwürde und den mit ihr verbundenen Menschenrechten vereinbar..."

Artikel 4 III GG:

Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.

"Ferner verletzt der Kriegsdienstzwang weitere Menschenrechte, wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Denn er setzt den rekrutierten Soldaten der Gefahr aus, von gegnerischen Kombattanten getötet oder schwer verletzt zu werden. Mitunter kommt die Rekrutierung zum Kriegsdienst einem Todesurteil gleich...

Die militärische Unterstützung eines völkerrechtswidrig angegriffenen Staates wie der Ukraine ist grundsätzlich legitim.

Vor dem Hintergrund der Zwangsrekrutierungspraxis verlieren die deutschen Waffenlieferungen jedoch ihr moralisches Fundament.

Denn die logische Konsequenz daraus ist, dass diese zu einem unterstützenden Element des Kriegsdienstzwangs in der Ukraine werden.

Konkret: Ukrainische Soldaten werden dazu gezwungen, auch gegen ihren Willen und ihr Gewissen, mit den bereitgestellten deutschen Waffen in einem Krieg zu kämpfen. Und das heißt, mit ihnen töten und – wie nicht zuletzt die Bilder der ukrainischen Gegenoffensive eindringlich zeigen – häufig auch sterben zu müssen.

Daraus kann nur folgen:

Wenn die Bundesregierung tatsächlich hochgehaltene Werte wie Selbstbestimmung und Menschenrechte ernst nimmt, dann muss sie die Waffenlieferungen an die Ukraine einstellen."


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